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Eine Kolumne nach der Veröffentlichung bearbeiten oder entfernen
Eine veröffentlichte Kolumne lässt sich erneut im Editor öffnen, korrigieren und speichern oder mit einem Klick entfernen. Was mit Seite, Autorenarchiv und Fehlern geschieht.
Mit der Veröffentlichung wird der Text nicht zu einer unveränderlichen Datei. In Columnist kann der Autor eine bereits veröffentlichte Kolumne im gleichen Editor öffnen, Änderungen vornehmen und speichern. Soll der Beitrag nicht mehr öffentlich sein, lässt er sich mit einem Klick entfernen.
Was sich korrigieren lässt
Der Text kann nach der Veröffentlichung bearbeitet werden. Beim Speichern laufen die anwendbaren Prüfungen erneut: Mindestlänge, passende Sprache und das Fehlen externer Adressen. Nutzen Sie die Bearbeitung nicht als Umweg, um zunächst die Regeln zu bestehen und danach verbotene Inhalte einzufügen.
Bei einem Tippfehler oder einer Zeichensetzungskorrektur ist meist kein zusätzlicher Hinweis an die Leser nötig. Ändern Sie jedoch eine wesentliche Tatsache, eine Zahl oder einen Vorwurf, sollte die Korrektur im Beitrag kenntlich gemacht werden, damit es nicht so aussieht, als hätte die frühere Fassung nie existiert.
Was bei einem sachlichen Fehler zu tun ist
Stoppen Sie zunächst die weitere Verbreitung des Fehlers und korrigieren Sie den Text. Prüfen Sie anschließend, ob auch Überschrift, Lead, Bildunterschrift oder Kernaussage betroffen sind. Verändert der Fehler den Sinn der Kolumne, reicht ein stiller Austausch eines einzelnen Wortes nicht aus.
Eine praktische Formulierung lautet: „Korrektur: In der ursprünglichen Fassung wurde X falsch angegeben. Richtig ist Y.“ Bei einem schwerwiegenden Fehler kann das Datum der Korrektur ergänzt werden. So versteht der Leser, was geändert wurde und warum.
So entfernen Sie eine Kolumne
Im Autorenbereich steht eine Entfernung mit einem Schritt zur Verfügung. Danach wird die öffentliche Seite geschlossen, die frühere öffentliche Adresse zeigt den veröffentlichten Text nicht mehr, der Eintrag bleibt jedoch im persönlichen Bereich des Autors erhalten. So bleibt das eigene Archiv bestehen, ohne dass der Datensatz physisch gelöscht werden muss.
Ein entfernter Beitrag erscheint nicht mehr als aktive Veröffentlichung im Feed oder auf der öffentlichen Autorenseite.
Wann das Medium eine Kolumne entfernen kann
Auch das Medium behält das Recht, einen Beitrag zu entfernen und den Autor zu informieren. Ausdrücklich genannt werden Werbung, die als Kolumne getarnt ist, und rechtswidrige Inhalte. Die Möglichkeit zur Veröffentlichung ohne vorherige redaktionelle Freigabe schließt eine spätere Kontrolle nicht aus.
Was mit den Rechten geschieht
Die Rechte am Text bleiben beim Autor. Das Medium erhält ein nicht ausschließliches Recht, die Kolumne anzuzeigen, in Archiv und Feeds zu speichern sowie Überschrift und Lead für die Navigation zu übersetzen. Die Entfernung beendet die öffentliche Anzeige, macht den Text aber nicht zum Eigentum des Mediums.
Eigene Wiederveröffentlichung
Der Autor darf die eigene Kolumne erneut veröffentlichen, weil das eingeräumte Recht nicht ausschließlich ist. Eine vollständige Kopie unter einer anderen Adresse kann jedoch mit der ursprünglichen Seite in Suchmaschinen konkurrieren. Praktischer ist meist ein Teaser, eine Zusammenfassung oder eine Weiterentwicklung des Themas statt eines wortgleichen Duplikats.
Wann bearbeiten, wann entfernen?
Bearbeiten: Tippfehler, veraltete Formulierung, neue genaue Zahl, sachliche Korrektur, zusätzliche Präzisierung.
Entfernen: Der gesamte Text beruht auf einer falschen Annahme; Rechte werden verletzt; der Autor kann schwerwiegende Vorwürfe nicht mehr belegen; oder der Beitrag sollte aus einem gewichtigen Grund nicht öffentlich bleiben.
Nur weil sich Ihre Meinung geändert hat, muss der ursprüngliche Text nicht automatisch verschwinden. Manchmal ist es ehrlicher, die alte Kolumne stehen zu lassen und eine neue zu schreiben, in der Sie erklären, was sich an Ihrer Argumentation verändert hat.
Korrektur-Checkliste
- geklärt, ob es sich um einen technischen oder inhaltlichen Fehler handelt;
- Überschrift und Lead geprüft;
- zusammenhängende Zahlen konsistent korrigiert;
- wesentliche Korrektur für den Leser sichtbar gemacht;
- neue Fassung enthält keine externen Adressen;
- Text bleibt länger als 120 Wörter;
- bei einem grundlegenden Problem wurde eine Entfernung erwogen.
Columnist ist unter columnist.mib.news erreichbar.
Sachkorrektur und normale Redaktion sind nicht dasselbe
Wenn Sie fünf Minuten nach der Veröffentlichung einen Tippfehler finden, können Sie ihn einfach korrigieren. Ändert sich dagegen eine überprüfbare Aussage, etwa ein Datum, ein Betrag oder der Sinn eines Zitats, behandeln Sie die Änderung als Sachkorrektur. Korrigieren Sie schnell und vermeiden Sie bei einem wesentlichen Fehler den Eindruck, die falsche Formulierung habe nie existiert.
Bei einem schwerwiegenden Fehler ist es sinnvoll, intern festzuhalten, was falsch war, wie der Fehler entstanden ist, wann er korrigiert wurde und welche Quelle die neue Fassung bestätigt hat. Das hilft, falls Leser oder Beteiligte später nach der Abweichung fragen.
Wann eine vollständige Entfernung besser ist
Eine Entfernung ist sinnvoller als eine punktuelle Änderung, wenn die Grundlage des Beitrags zusammenbricht: Das zentrale Dokument erweist sich als Fälschung, der Autor hat keine Rechte an wichtigen Fotos, der Beitrag veröffentlicht Daten, die nicht öffentlich bleiben dürfen, oder der Text ist im Kern Werbung. Ein kosmetischer Austausch weniger Sätze löst solche Probleme nicht.
Geht es dagegen nur um eine einzelne Bewertung oder eine korrigierte Zahl, reicht meist eine Bearbeitung. Die Reaktion sollte dem Ausmaß des Fehlers entsprechen.
FAQ
Kann ich eine veröffentlichte Kolumne bearbeiten?
Ja. Sie wird im gleichen Editor geöffnet; Änderungen werden auf der Seite des Mediums gespeichert.
Verschwindet der Text nach der Entfernung aus meinem Konto?
Nein. Die öffentliche Seite wird geschlossen, der Eintrag bleibt jedoch im Autorenbereich erhalten.
Muss ich einen korrigierten Tippfehler kennzeichnen?
Bei einem kleinen Tippfehler normalerweise nicht. Bei einem wesentlichen sachlichen Fehler sollte klar angegeben werden, was korrigiert wurde.
Kann das Medium einen Beitrag ohne mein Zutun entfernen?
Ja. Das Medium behält dieses Recht und informiert den Autor, insbesondere bei als Kolumne getarnter Werbung oder rechtswidrigen Inhalten.
Lesen ist die eine Hälfte. Die andere ist eine Kolumne mit Ihrem Namen, in einer echten Publikation.
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